Boris Kreit

Rechtsanwalt

Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Boris Kreit unter anderem beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als Untersuchungsleiter und als Staatsanwalt des Kantons Bern tätig.

Als praktizierender Rechtsanwalt vertritt Boris Kreit Privatpersonen und Unternehmen sowohl beratend als auch in Verfahren vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten und Behörden. Dabei greift er auf eine reichhaltige und vielseitige Erfahrung aus Justiz, Verwaltung und Advokatur zurück. Er bildet sich regelmässig und fachspezifisch weiter (u.a. CAS in Forensics und MAS in Forensics) und publiziert regelmässig auf dem Gebiet des Straf- und Heilmittelrechts.

Boris Kreit spricht Deutsch, Französisch und Englisch.

Boris Kreit

Rechtsanwalt

Bevorzugte Rechtsgebiete

Strafrecht

  • Verteidigung von Privatpersonen und Vertretung von Unternehmen in Strafverfahren, sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts (StGB), als auch des Nebenstrafrechts (Strassenverkehrsrecht inkl. Administrativverfahren, Betäubungsmittelrecht, Sportförderungsgesetz / Doping, Ausländerrecht etc.)
  • Vertretung von Geschädigten und Opfern in Strafverfahren
  • Wahrung der Interessen von Privatpersonen und Unternehmen bei Tangierung durch Strafverfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Arzt- und Medizinalstrafrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Übernahme von amtlichen Verteidigungen
  • Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für Privatkläger und Opfer von Straftaten

Boris Kreit berät und vertritt Private und Unternehmen im Rahmen von Strafverfahren. Er übernimmt dabei Strafverteidigungen und unterstützt seine Klientinnen und Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Geschädigte von Straftaten. Im Rahmen der Vertretung von Geschädigten und Opfern beachtet er auch die Aspekte des Haftpflicht- und Versicherungsrechts.

Werden Privatpersonen und Unternehmen durch Strafverfahren gegen Drittpersonen tangiert, wahrt Boris Kreit deren Interessen, z.B. bei Aktenherausgabe- und Editionsverfügungen oder Kontobeschlagnahmungen.

Gesundheitsfachpersonen wie z.B. Ärzte, Zahnärztinnen, Apotheker oder Pflegefachleute können im Rahmen ihrer Berufsausübung mit Strafanzeigen konfrontiert werden. Dabei geht es häufig um Körperverletzungs- oder gar fahrlässige Tötungsdelikte, aber auch um strafrechtliche Vorwürfe wegen Verletzung von Berufsgeheimnissen oder unterlassener Nothilfe. Durch ein solches Strafverfahren steht die persönliche und berufliche Reputation der betroffenen Gesundheitsfachperson sowie der medizinischen Einrichtung auf dem Spiel. Boris Kreit vertritt die Betroffenen sowohl im Strafverfahren als auch in einem allfälligen Verwaltungsverfahren vor der kantonalen Gesundheitsdirektion.

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) regelt Strafverfahren in teils hochkomplexen Rechtsbereichen, beispielsweise im Steuer-, Zoll-, Heilmittel- oder Finanzmarktrecht. Betroffene Personen oder Firmen können dabei mit teils sehr hohen Bussen belegt werden. Das VStrR datiert aus dem Jahre 1974 und enthält diverse Gesetzeslücken. Umso wichtiger ist es, die entsprechende Rechtsprechung von Bundes-, Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgerichts zu kennen. Boris Kreit hat als Autor beim Basler Kommentar zum Verwaltungsstrafrecht mitgewirkt, welcher beim Helbing Lichtenhahn Verlag erschienen ist.

Bei einem eröffneten Strafverfahren überprüft Boris Kreit, ob ein Anspruch auf amtliche/unentgeltliche Verteidigung besteht. Falls dem so ist, übernimmt der Staat die Anwaltskosten vorläufig. Sofern Sie für sich oder eine Drittperson einen Strafverteidiger benötigen, können Sie beantragen, dass Sie durch Boris Kreit verteidigt werden.

Unternehmensinterne Untersuchungen und Administrativuntersuchungen

  • Unternehmensinterne Untersuchungen mit umfassender Aufarbeitung des Sachverhalts (Forensic Investigation)
  • Klärung der Verantwortlichkeit und der Haftung
  • Durchsetzung der Unternehmensinteressen
  • Erstellung eines Untersuchungsberichts
  • Durchführung einer Gefährdungsanalyse und Beratung in Bezug auf unternehmensinterne Deliktsrisiken (Fraud Risk Management)
  • Aufbau oder Anpassung von Prozessen sowie von Compliance-Strukturen
  • Durchführung von externen Administrativuntersuchungen

Hegt ein Unternehmen den Verdacht, dass intern kriminelle Handlungen getätigt werden oder wurden, stellt dies eine grosse Herausforderung dar. Viele Unternehmen sind zurückhaltend darin, sofort die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu involvieren, da sie beispielsweise Betriebsunterbrüche aufgrund von Hausdurchsuchungen oder Reputationsschäden befürchten.

In solchen Fällen steht Boris Kreit dem Unternehmen beratend bei und leitet die unternehmensinterne Untersuchung auf Basis erprobter und anerkannter Methoden. Er hilft dem Unternehmen die Täterschaft zu ermitteln und den Schaden zu beziffern. Danach berät er das Unternehmen hinsichtlich einer allfälligen Strafanzeige und vertritt dessen Interessen im Strafverfahren. Auf Wunsch wird ein detaillierter Untersuchungsbericht erstellt, mit einer beweiskräftigen Dokumentation zwecks gerichtlicher sowie aussergerichtlicher Auseinandersetzung. Bei sämtlichen Schritten der unternehmensinternen Untersuchung wird grosser Wert auf eine enge und diskrete Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung gelegt.

Parallel zur unternehmensinternen Untersuchung wird zusammen mit der Unternehmensführung eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und der Aufbau oder die Anpassung von Prozessen sowie von Compliance-Strukturen begleitet. Damit wird das Ziel verfolgt, dass in Zukunft interne kriminelle Handlungen bestmöglich verhindert werden.

Sollte es zu einer Freistellung oder gar einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Mitarbeitern kommen, begleitet Boris Kreit das Unternehmen durch einen allfälligen arbeitsrechtlichen Prozess.

Sämtliche genannten Dienstleistungen werden neben Unternehmungen auch öffentlichen Verwaltungen angeboten, z.B. bei externen Administrativuntersuchungen.

Gesundheitsrecht / Arztrecht

  • Berufsausübungsbewilligungen betreffend Medizinalberufen und Disziplinarrecht
  • Anerkennung von Diplomen sowie Weiterbildungstiteln
  • Betriebsbewilligungen
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Transplantations-, Fortpflanzungs- und Humanforschungsrecht
  • Arzt- und Medizinalstrafrecht
  • Zulässigkeit von Werbung im Bereich von Medizinalberufen

Beim Gesundheitsrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, welches sich aus einer Vielzahl von Teilgebieten zusammensetzt und eine zunehmend zentralere Rolle im Gesundheitswesen einnimmt. Traditionell liegt das Gesundheitsrecht im Kompetenzbereich der Kantone, wobei sich die 26 Gesundheitsgesetzgebungen zum Teil erheblich unterscheiden. Mit dem Medizinalberufegesetz (MedBG) hat der Bund in verschiedenen Bereichen des Gesundheitsrechts einheitliche Regelungen eingeführt. Dazu kommen die in der Praxis äusserst wichtigen Standesregeln.

In diesem rechtlich und politisch komplexen Umfeld bewegen sich Gesundheitsfachpersonen wie z.B. Ärzte, Zahnärztinnen oder Apotheker. Damit diese überhaupt tätig sein dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere wird eine Berufsausübungsbewilligung verlangt. Auch medizinische Einrichtungen, wie z.B. Spitäler oder Pflegeheime, benötigen eine Betriebsbewilligung. Das Gesundheitsrecht wird immer vielschichtiger und die Regelungsdichte steigt regelmässig. Dies hat zur Folge, dass auch die möglichen Angriffspunkte zunehmen.

Hinzu kommt, dass Gesundheitsfachpersonen immer häufiger vorgeworfen wird, Behandlungsfehler begangen zu haben. Boris Kreit verfügt über langjährige berufliche Erfahrung im Bereich des Gesundheitsrechts. Daher kann er Ärzte, Spitäler etc. umfassend und kompetent beraten und nötigenfalls vor Gericht oder Behörden verteidigen, allenfalls in Zusammenarbeit mit der Berufshaftpflichtversicherung. Boris Kreit berät und vertritt auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts auch die öffentliche Verwaltung, öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen.

Gesundheitsfachpersonen wie z.B. Ärzte, Zahnärztinnen, Apotheker oder Pflegefachleute können im Rahmen ihrer Berufsausübung mit Strafanzeigen konfrontiert werden. Dabei geht es häufig um Körperverletzungs- oder gar fahrlässige Tötungsdelikte, aber auch um strafrechtliche Vorwürfe wegen Verletzung von Berufsgeheimnissen oder unterlassener Nothilfe. Durch ein solches Strafverfahren steht die persönliche und berufliche Reputation der betroffenen Gesundheitsfachperson sowie der medizinischen Einrichtung auf dem Spiel. Boris Kreit vertritt die Betroffenen sowohl im Strafverfahren als auch in einem allfälligen Verwaltungsverfahren vor der kantonalen Gesundheitsdirektion.

Heilmittelrecht / Pharmarecht

  • Zulassungen für Arzneimittel
  • Bewilligungen für Firmen im Umgang mit Arzneimitteln (Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Handel im Ausland, Grosshandel, Versandhandel, Detailhandel)
  • Medizinprodukte
  • Werbebestimmungen im Umgang mit Arzneimitteln
  • Abgrenzung zwischen Arzneimittel, Betäubungsmittel und Lebensmittel
  • Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz

Unter Heilmittel versteht der Gesetzgeber Arzneimittel und Medizinprodukte. Bereits wenn ein Produkt angepriesen wird, dass es der Verhütung oder Behandlung einer Krankheit dient, gilt es von Gesetzes wegen als Arzneimittel und benötigt eine entsprechende Zulassung von Swissmedic. Wer um eine Zulassung ersucht, muss u.a. belegen, dass das Arzneimittel qualitativ hochstehend, sicher und wirksam ist.

Auch der Umgang mit Arzneimitteln unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Wer beispielsweise ohne entsprechende Bewilligung mit Arzneimitteln Handel betreibt oder Arzneimittel importiert, riskiert in ein Verfahren involviert zu werden.

Medizinprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn bei Herstellung, Fabrikation und Überprüfung des Produktes die international harmonisierten und behördlich anerkannten Normen eingehalten worden sind. Um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu bestätigen, sind Medizinprodukte einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen und danach mit einem Konformitätskennzeichen zu versehen. Überdies hat der Inverkehrbringer ein Produktebeobachtungssystem einzuführen.

Soll mit Arzneimitteln Werbung betrieben werden, müssen diverse Vorschriften eingehalten werden. Es handelt sich um einen äusserst komplexen Rechtsbereich im Spannungsfeld zwischen Heilmittel-, Krankenversicherungs-, Lauterkeits- und auch Wettbewerbsrecht.

Boris Kreit verfügt durch seine langjährige Tätigkeit bei Swissmedic über eine grosse Erfahrung im Bereich des Heilmittelrechts. Er berät Industrie sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen hinsichtlich heilmittelrechtlicher Fragen und vertritt Betroffene in Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungsstrafverfahren.

Beim Stämpfli Verlag wurde eine Publikation von Boris Kreit betreffend Bekämpfung der Heilmittelkriminalität publiziert.

Vertragsrecht

  • Kaufvertrag
  • Miet- und Pachtvertrag
  • Leasingvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Auftragsrecht
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag
  • etc.

Unser Alltag ist geprägt von unzähligen vertraglichen Beziehungen. Täglich werden Verträge wie z.B. Kauf, Miete, Auftrag oder Werkvertrag geschlossen. Daraus ergeben sich für die beteiligten Parteien Rechte und Pflichten. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Advokatur Zytglogge verfassen den für den Einzelfall passenden Vertrag, prüfen bestehende Verträge oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Externer Rechtsdienst für KMU und NPO

  • Rechtliche Beratung und Betreuung von KMU und NPO
  • Als Dauermandatsverhältnis oder auf Abruf

Namentlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Non-Profit-Organisationen (NPO) verfügen in der Regel nicht über eine eigene Rechtsabteilung. Im Rahmen eines externen Rechtsdienstes übernehmen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Advokatur Zytglogge im Dauermandatsverhältnis oder auf Abruf sämtliche Aufgaben rechtlicher Beratung und Betreuung Ihrer Unternehmung oder Organisation.

Publikationen

Bekämpfung der Heilmittelkriminalität

Leitfaden für die Praxis, 2016, ISBN 978-3-0354-1308-3

Kommentar zu Art. 67 und 68 VStrR

(Einsprache), in: Frank / Eicker / Markwalder / Achermann (Hrsg.), Basler Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht, 2020, ISBN 978-3-7190-4178-6